Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der KLARSICHT IT GmbH
Im Nachfolgenden finden Sie ergänzende Bestimmungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese finden im Falle des Einkaufs über personalisierte Kundenshops („B2B-Shops“) Anwendung.
Die AGB finden Sie unter: https://www.klarsicht-it.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen
III.Ergänzende Bestimmungen
§ 1 Angebot und Nebenabreden
(1) Die Verkaufsangestellten der KLARSICHT IT GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(2) Überschreitet ein Kunde durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist die KLARSICHT IT GmbH von ihrer Lieferverpflichtung entbunden. Gleiches gilt bei Verschlechterung der Bonität des Kunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu beziehen.
(3) Sofern über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten kein Kreditlimit für den Kunden von unserem Warenkreditversicherer Coface bzw. unserem Auskunftspartner Creditreform Deutschland zur Verfügung gestellt werden kann, erlischt das Nutzungsrecht des Shops.
(4) Als Zahlungsart wird ausschließlich Rechnung angeboten. Andere Zahlungsarten sind aufgrund der im Shop angebotenen Konditionen nicht möglich.
§ 2 Preise und Verfügbarkeit
(1) KLARSICHT IT GmbH bietet dem Kunden im Rahmen des B2B-Shops ein erweitertes Produktsortiment gegenüber dem regulären Onlineshop an. Damit verbunden sind auch erweiterte Bezugsmöglichkeiten über ausgewählte, preislich ggf. attraktivere Vorlieferanten. Da in diesen Fällen Preis und Verfügbarkeit teilweise nur einmal täglich aktualisiert werden, steht die Lieferung unter dem Vorbehalt der Konditionszusage (Preis und Verfügbarkeit) des Vorlieferanten. Klarsicht IT GmbH ist bemüht die Bestellung in diesen Fällen durch umgehende Bestellbearbeitung und Bestandsreservierung ausführen zu können.
§ 3 Projektgeschäfte
(1) Bietet der Hersteller für Projektgeschäfte spezielle Projektpreise an, muss der Kunde KLARSICHT IT GmbH nach Aufforderung eine Kopie des Abliefernachweises der Produkte sowie der Rechnung an den Endkunden zur Verfügung stellen.
§ 4 Export von Preisdaten
(1) Sofern der Kunde von KLARSICHT IT GmbH eine Preisliste im Downloadformat erhält, haftet KLARSICHT IT GmbH ausdrücklich nicht für Vollständigkeit oder Korrektheit.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Abruf der Preisdaten durch KLARSICHT IT GmbH überwacht wird, um eine ggf. missbräuchliche Nutzung der Preislisten zu erkennen.
(3) Die Weitergabe der individuellen Konditionslisten an Dritte sind dem Kunden untersagt. Bei Verstoß wird ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 7.500 EUR erhoben, sofern nicht ein höherer Schaden durch KLARSICHT IT GmbH nachgewiesen werden kann.
(4) Es steht KLARSICHT IT GmbH jederzeit frei – ohne Angabe von Gründen - die Lieferung von Preislisten einzustellen.
(5) Sofern der Datenexport sogenannte Content-Daten enthält (Beschreibungen, Datenblätter, Bilder) bedeutet dies nicht, dass dem Kunden ein Nutzungsrecht an diesem Content für eigene Zwecke oder gegenüber Dritten eingeräumt wird.
§ 5 Lieferumfang, Technische Datenblätter und Bilder
(1) Als Lieferumfang wird lediglich der Standardumfang des Herstellers vereinbart.
(2) Die in unserem Shop angezeigten technischen Datenblätter oder Bilder werden uns von Dritten zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit oder Korrektheit.
letzte Aktualisierung: 06.10.2021